Deutsche Eltern wollen Trennungskinder gemeinsam betreuen

Das renommierte Allensbach Institut hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMSFSJ) vor zwei Monaten eine Befragung von Trennungseltern durchgeführt, um deren Einschätzung des gelebten Kinderbetreuungsmodells zu ermitteln. Im Folgenden soll ein kurzer kommentierter Überblick über die Studie gegeben werden. Die vollständige aktuelle Studie ist hier zu finden.

Geht es nach der deutschen Bevölkerung, sollten Kinder auch nach einer Trennung von den Eltern gemeinsam betreut werden. Ähnlich wird dies bei Trennungseltern gesehen.

In den meisten Fällen haben die Eltern auch nach der Trennung ein gutes Verhältnis, 15% der Trennungseltern gaben an die Kinder gemeinsam zu betreuen, weitere 17% könnten sich so ein Modell vorstellen. 52% schließen eine gemeinsame Betreuung für sich aus.

Generell übernehmen vor allem Väter vor der Trennung einen wesentlich höheren Anteil an der Betreuung ihrer Kinder als danach. Der Grund für diese durch Trennungen verstärkte Schieflage dürfte vor allem die aktuelle Gesetzeslage aber auch das Verhalten der betreuenden Elternteile sein. 35% der getrennt lebenden Väter lehnen die aktuelle gelebte Betreuungssituation ab, nur 11% sind mit ihr zufrieden. Etwa die Hälfte der getrennt lebenden Väter würde ihren Betreuungsanteil gern deutlich ausbauen. Wenn Alleinerziehende so unter Druck sind wie immer berichtet, warum machen sie von diesem Angebot nicht mehr Gebrauch?

Eltern die angeben gemeinsam zu betreuen, haben ähnlich wie es in Beziehungen der Fall ist, dabei eine Aufgabenteilung entwickelt, die jedem Elternteil bestimmte Schwerpunkte zuordnet. Es handelt sich also nicht immer um strenge 50:50 Modelle, wie sie nach wie vor von juristischer Seite zur Festlegung einer paritätischen Doppelresidenz gefordert werden. Dies ist vielen dieser Eltern gar nicht bewusst.

90% der gemeinsam betreuenden Eltern geben an, “gute” oder “sehr gute” Erfahrungen mit dem gelebten Modell gemacht zu haben. Nur 2% gaben an eher schlechte Erfahrungen gemacht zu haben.

Eltern, die gemeinsam betreuen, sehen als zentrale Voraussetzung „vor allem die Bereitschaft, den anderen Elternteil als Mitbetreuer zu akzeptieren und die eigenen Differenzen mit Rücksicht auf das Kind hintanzustellen“ sowie „dass Absprachen mit dem früheren Partner bzw. der früheren Partnerin funktionieren“. Gerade die Akzeptanz des getrennt lebenden Elternteils als Betreuer des Kindes ist im klassischen Residenzmodell häufig nicht gegeben.

Etwa 2/3 der Trennungseltern wünscht sich bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für das gemeinsame Erziehen. Dazu gehört eine bessere finanzielle Unterstützung und Anerkennung, aber auch bessere Betreuungsangebote oder psychologische Hilfe für die Kinder. Besonders Väter wünschen sich, dass Kinder zwei Wohnsitze haben dürfen und dass ihr Betreuungsanteil ebenfalls gewürdigt wird.

Gemeinsames Erziehen wird häufig als teurer angesehen, als ein überwiegender Aufenthalt bei einem Elternteil. So haben beispielsweise 84% der Kinder von gemeinsam erziehenden Eltern ein Kinderzimmer bei beiden Eltern. Gleiches trifft allerdings auch auf 43% der Kinder mit überwiegendem Aufenthalt bei einem Elternteil zu. Dabei trägt der scheinbar nicht betreuende Elternteil die Kosten ganz allein von seinem, ihm nach Zahlung des Unterhalts für seinen eigenen Bedarf verbleibenden Einkommen. Besonders in diesen Fällen dürften die tatsächlich noch anfallenden Mehrkosten eher gering ausfallen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, es gibt eine breite Mehrheit für eine gemeinsame Betreuung der Kinder nach Trennung oder Scheidung durch beide Eltern. Das dafür gewünschte Modell ist flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Kindes und beider Elternteile angepasst. Ein solches Modell ist auch finanzierbar, wobei eine angemessene Unterstützung gewährt werden sollte. Als größte Hürde für diese als ideal angesehene Betreuungsform wird die derzeit unzureichende Gesetzeslage gesehen. Diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.

Geht es nach der deutschen Bevölkerung, hat das Prinzip „Einer betreut und einer zahlt“ ausgedient. Gut so!

Hier noch einmal der Link zur Studie.

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