Elternmikado – Wer arbeitet verliert die Kinder?

In den 70ern waren die Rollenverteilungen noch weitgehend klar. Der Vater sorgte für das Familieneinkommen, die Mutter versorgte die Kinder und den Haushalt.

Spätestens seit den 90ern änderte sich die Rolle der Väter. Väter übernahmen zunehmend Aufgaben im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder. 2003 wurde das Elterngeld eingeführt, das einen Verdienstausfall des zu Hause bleibenden Elternteils teilweise ersetzen sollte. Väter sollten über sogenannte Vätermonate dazu ermutigt werden selbst in ihrer Erwerbstätigkeit auszusetzen und dafür der Mutter einen früheren Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Nach wie vor übernehmen im Durchschnitt die Mütter einen höheren Anteil bei der Betreuung der Kinder. Dies ist insbesondere bei Kleinst- und Kleinkindern der Fall. Der Anteil der Mütter an der Betreuung beträgt etwa 2/3, der der Väter etwa 1/3. Nach einer Trennung ändert sich jedoch das gesamte Beziehungsgefüge. Viele Väter sind nach der Trennung der Meinung das Kind bereits in der Beziehung zu 50% betreut zu haben, Mütter behaupten dagegen schon in der Beziehung zu 100% allein für die Betreuung verantwortlich gewesen zu sein und glauben das vielfach auch.

Kinder bauen in der Regel eine tragfähige Beziehung zu Mutter und Vater auf. Beide Eltern stellen enge Bezugspersonen für die Kinder dar, unabhängig vom exakten Betreuungsanteil.

Nach der Beziehung kommt es oft zum Streit der Eltern um die künftige Betreuung der Kinder. Leitmodell der Kindschaftsrechtreform von 1998 war das Residenzmodell, bei dem das Kind bei einem Elternteil seinen Lebensmittelpunkt hat und von diesem Elternteil betreut wird. Diese Sichtweise prägt das Familienrecht bis heute. Der sogenannte betreuende Elternteil übernimmt dabei die Betreuung des Kindes nahezu allein und wird dafür von der Barunterhaltspflicht für das Kind im Wesentlichen befreit. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss für den gesamten Barunterhalt des Kindes aufkommen und erhält ein sogenanntes Umgangsrecht, um sich von der Entwicklung des Kindes überzeugen und eine familiäre Beziehung aufrechterhalten zu können.

Wenn jedoch wie heute üblich beide Eltern eine wichtige Rolle im Leben ihrer Kinder spielen, welches Betreuungsmodell ist dann das Beste für die Kinder?

Das Residenzmodell ist nach wie vor das offiziell am häufigsten gelebte Modell. Dabei leben etwa 90% der Kinder bei der Mutter und 10% beim Vater. In vielen Fällen einigen sich Eltern auf dieses Modell, weil es eben den gesetzlichen Regelungen entspricht. Dabei wird ein mehr oder weniger umfangreicher Umgang des getrennt lebenden Elternteils mit dem Kind vereinbart. Häufig kommt es jedoch auch zu Streit zwischen den Eltern über den Umgang. In 54.000 Fällen musste im Jahr 2015 über den Umgang entschieden werden. Auch mit einem positiven Umgangsbeschluss ist jedoch noch lange nicht sicher, dass sich der betreuende Elternteil, meist die Mutter, daran hält. Durchsetzbar sind derartige Beschlüsse gegen den Willen des betreuenden Elternteils kaum. Die überwiegende Zahl der getrennt lebenden Elternteile ist mit dieser Situation massiv unzufrieden.

Jüngere Untersuchungen zeigen, dass auch bereits ein erheblicher Teil der Kinder (etwa 15%) im Wechselmodell aufwächst, obwohl der Lebensmittelpunkt offiziell bei der Mutter liegt. Dabei betreuen beide Eltern die Kinder zu etwa gleichen Teilen. Den Kindern bleiben so beide Eltern erhalten und beide Eltern haben ähnliche Chancen zur Erwerbstätigkeit – ideal, falls es Eltern gelingt sich darauf zu verständigen. Diese Eltern leben dann allerdings weitgehend am Gesetz vorbei, denn rechtliche Regelungen für das Wechselmodell gibt es so gut wie nicht. Gerichte sind sehr zurückhaltend mit der Anordnung des Wechselmodells, wenn ein Elternteil es ablehnt. Außerdem werden teilweise völlig absurde Anforderungen an die Rahmenbedingungen gestellt.

Wenn sich Eltern nicht auf einen Lebensmittelpunkt für das Kind einigen können, entscheidet ein Gericht. Allerdings fallen auch diese Entscheidungen immer noch deutlich häufiger pro Mutter als pro Vater aus.

Viele Wechselmodellgegner behaupten im Grunde nicht gegen das Wechselmodell zu sein, sondern nur gegen die Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils. Dazu wird dann angeführt, dem Kind solle die „Hauptbezugsperson“ erhalten bleiben, Kontinuität sei wichtig. Dabei stoßen sie immer mehr auf die Realität, dass beide Eltern eine tragfähige Bindung zum Kind aufgebaut haben. Auch wenn der Vater sich in der Wahrnehmung einiger Mütter wie oben beschrieben in der Beziehung nicht in die Betreuung eingebracht hat, hat dies mit der Realität oft nichts zu tun. Trotzdem wird die Behauptung aufgestellt, es gäbe nur eine „Hauptbezugsperson“ für das Kind und jegliche Reduzierung der Betreuungszeit durch diese Person wäre eine Katastrophe für das Kind.

Wem die Rolle der „Hauptbezugsperson“ zugeteilt wird, ist auch leicht definiert. Wer hat denn Elternzeit genommen und falls beide, wer von beiden länger? Wer hat seine Arbeitszeit reduziert und falls beide das getan haben, wer von beiden stärker? Es zeigt sich also ganz deutlich, dass auch Väter eine Bindung zum Kind haben und nun versucht wird, dem der weniger Erwerbsarbeit leistet, das uneingeschränkte Recht zu geben, trotz etwa gleichwertiger Bindung das Kind nach der Trennung allein betreuen zu können.

Die Kinder nach der Trennung zum weniger arbeitenden Elternteil zu geben, stellt eine Art Elternmikado dar – wer in der Beziehung mehr Erwerbsarbeit leistet, verliert nach der Trennung die Kinder.

Menschen tendieren allgemein dazu, sich so zu verhalten, dass es zu ihrem Vorteil ist. Wollen wir also eine Gesellschaft, in der sich Eltern versuchen darin zu überbieten möglichst wenig erwerbstätig zu sein, um im Falle einer Trennung eine Chance darauf zu haben, den Kontakt mit ihren Kindern angemessen aufrechterhalten zu können oder setzt das falsche Anreize?

Richtig wäre es doch, nach einer Trennung Kinder möglichst von beiden Eltern gleichmäßig betreuen zu lassen und ihnen beide Bezugspersonen zu erhalten. Zumindest sollte der Kontakt zum Elternteil, der bisher eventuell schon weniger Zeit mit den Kindern verbracht hat, nicht noch weiter reduziert werden.

Gegen das Wechselmodell als Regelfall hat sich eine breite Front von Alleinerziehenden und deren Lobbyverbände aufgestellt, ähnlich wie 2013 gegen das Sorgerecht nicht verheirateter Väter. Die Akteure sind nahezu die gleichen.

Da momentan alles darauf hinaus läuft, eine Betreuung von Kindern auch nach der Trennung durch beide Elternteile nur im Einzelfall zu ermöglichen, wird es wohl in Zukunft eine Vielzahl solcher Verfahren um Einzelfälle geben. Die Politik hätte die Aufgabe hier Regelungen zu schaffen, die den gesellschaftlichen Realitäten gerecht werden, stiehlt sich aber offensichtlich lieber aus der Verantwortung. Damit ist niemandem geholfen, am allerwenigsten den Kindern.

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