Stellungnahme zum Wechselmodell BGH-Urteil von Prof. Dr. Coester, München

Wir möchten hier auf eine Stellungnahme zum Wechselmodell BGH-Urteil von Prof. Dr. Coester, München, hinweisen.

“Nach seiner Auffassung ist der Gesetzgeber aufgerufen, die sich aus dem Dualismus von Sorge- und Umgangsrecht ergebenden Probleme und Zweifelsfragen durch eine Gesetzesänderung zu beseitigen. Die Notwendigkeit gesetzlicher Reformen hat bereits die Kinderrechtekommission des DFGT in ihrem ausführlichen Positionspapier vom Juli 2014 dargelegt.”

http://s293942038.online.de/resources/Stellungnahme_Wechselmodell_BGH_XII_ZB_601_15-final.pdf