Die lange überfällige und nun endlich erfolgte Anpassung der Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle wird von Alleinerziehendenverbänden heftig kritisiert, da Kinder so angeblich weniger Unterhalt erhalten. Tatsächlich erhalten Kinder selbst nach der Anpassung bezogen auf das gleiche Einkommen des Unterhaltspflichtigen deutlich mehr Unterhalt als 2010. Natürlich muss der Unterhalt an gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst werden. Allerdings darf nicht bei gleichem Einkommen ein immer höherer Unterhalt fällig werden. Hier hatte sich eine erhebliche Schieflage aufgestaut, die dringend beseitigt werden musste. Teilweise ist das nun geschehen. Im übrigen wird durch die Anpassung der Unterhalt bei bestehendem Titel nicht reduziert, wie unzutreffend dargestellt, sondern es werden nur Höherstufungen aufgeschoben.
Bei allem Verständnis für den Wunsch nach mehr finanziellen Mitteln, ist die geäußerte Empörung daher in keiner Weise nachvollziehbar.
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