Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, wird aber regelmäßig als Richtlinie zur Festlegung des Kindesunterhalts herangezogen.

Zu zahlen sind nicht die in der Tabelle auf der ersten Seite genannten Bedarfe, sondern die am Ende des Dokuments in den Tabellen dargestellten Zahlbeträge.

Die aktuelle Version der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024 finden Sie hier:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/index.php