Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, wird aber regelmäßig als Richtlinie zur Festlegung des Kindesunterhalts herangezogen.
Zu zahlen sind nicht die in der Tabelle auf der ersten Seite genannten Bedarfe, sondern die am Ende des Dokuments in den Tabellen dargestellten Zahlbeträge.
Aufgrund der geplanten Erhöhung des Kindergelds zum 01.07.2019 reduzieren sich die Zahlbeträge ab Juli 2019. Wir werden dazu rechtzeitig eine Erinnerung in der Väter-Netzwerk e.V. Facebook-Gruppe posten. Am besten gleich abonnieren.
Die aktuelle Version der Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: