Ziele

  1. Ziel des Vereins ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft, insbesondere im Bereich des Familienrechtes.
    1.1. Ziel des Vereins ist auf Benachteiligungen von getrennt lebenden Elternteilen aus Gründen des Geschlechts oder einer Behinderung hinzuweisen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
    1.2. Ziel des Vereins ist die Förderung einer aktiven Vaterrolle und eines zeitgemäßen, positiven Männer- und Väterbildes in der Gesellschaft.
  2. Ziel des Vereins ist die Beratung von Eltern vor und während Trennung und Scheidung und dabei negativen Folgen, insbesondere für betroffene Kinder, entgegenzuwirken.
    2.1. Ziel des Vereins ist in und nach Trennungs- und Scheidungssituationen beide Eltern als möglichst uneingeschränkte Bezugspersonen für die betroffenen Kinder zu erhalten und zu fördern.
    2.2. Ziel des Vereins ist den meist negativen und belastenden sozialen, psychischen und gesundheitlichen Folgen, für von Trennung oder Scheidung betroffenen Familien entgegen zu
    wirken und damit den Erhalt ihrer Gesundheit sowie ihrer Arbeits- und Lebensfähigkeit zu fördern.
    2.3. Ziel des Vereins ist in Krisensituationen Betroffenen Hilfestellung anzubieten, die aufgrund ihres seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, insbesondere durch individuelle Lebenshilfe, durch Seelsorge, qualifizierte Beratung und Vermittlung konkreter Dienstleistung. Bei Bedarf das befristete Anbieten von Wohnraum als Rückzugs- und Ausgangsort für Reflektion und Neuorientierung sowie Ort, um Kontakt mit den getrennt lebenden Kindern zu ermöglichen.
  3. Ziel des Vereins ist Reformbedarfe im Familienrecht aus der Sicht Betroffener darzustellen und sich für eine Modernisierung des Familienrechts einzusetzen.
    3.1. Ziel des Vereins ist sich gesellschaftlich dafür einzusetzen, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „Kindeswohl“ wissenschaftlich prüfbar und faktisch ermittelt werden kann und nicht mehr als unbestimmbarer Rechtsbegriff Verwendung findet.
    3.2. Ziel des Vereins ist auf rechtliche Rahmenbedingungen hinzuwirken, die es beiden Eltern ermöglichen auch nach der Trennung uneingeschränkt als Bezugsperson das Leben ihrer Kinder zu begleiten.
    3.3. Ziel des Vereins ist, den Grundsatz “einer betreut, der andere zahlt” dahingehend zu verändern, dass beide Eltern das Kind betreuen und versorgen.
  4. Der Verein will geeignete Einrichtungen schaffen und unterhalten, bzw. sich an Einrichtungen beteiligen, die dem Zweck und Ziel des Vereins entsprechen.