Wir möchten hier auf eine Stellungnahme zum Wechselmodell BGH-Urteil von Prof. Dr. Coester, München, hinweisen.
“Nach seiner Auffassung ist der Gesetzgeber aufgerufen, die sich aus dem Dualismus von Sorge- und Umgangsrecht ergebenden Probleme und Zweifelsfragen durch eine Gesetzesänderung zu beseitigen. Die Notwendigkeit gesetzlicher Reformen hat bereits die Kinderrechtekommission des DFGT in ihrem ausführlichen Positionspapier vom Juli 2014 dargelegt.”
http://s293942038.online.de/resources/Stellungnahme_Wechselmodell_BGH_XII_ZB_601_15-final.pdf
Eine ausführliche Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJ vom 16. Januar 2024 „Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht…
Sechs Verbände von Trennungseltern lehnen die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform des Familienrechts ab.
(dargestellt im Eckpunkte-Papier vom 16. Januar 2024)16.02.2024 Wir danken für die Möglichkeit der Stellungnahme zu…
Liebe Mitglieder, unsere monatlichen Vereinstreffen, finden 2024 zu den folgenden Terminen in der Villa Leon…
Die Sonderberichtserstatterin des UNHRC kommt in ihrer Abschlussrede zur Erkenntnis, Eltern-Kind-Entfrendung sei Missbrauch nach der…