Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestags,
wohl kaum ein Thema wird derzeit so emotional und kontrovers diskutiert wie die Einführung des Wechselmodells (auch “Doppelresidenzmodell” genannt), bei dem Kinder von Trennungseltern abwechselnd mit beiden Eltern zusammen leben und substanziell Zeit verbringen. Schon seit Jahren wird seitens unserer Gesellschaft und der Politik darauf hingearbeitet, dass Väter einen größeren Raum im Leben ihrer Kinder einnehmen. Folgerichtig entscheidet sich eine wachsende Zahl von Paaren nach der Trennung für dieses Betreuungsmodell, da es der vor der Trennung gelebten Realität am besten entspricht und die unvermeidlichen Belastungen der Kinder durch die Trennung ihrer Eltern minimiert.
So erfreulich es ist, wenn sich Paare auch nach der Trennung über alles entspannt einigen können, so sehr ist jedem auch bewusst, dass dies leider nicht immer der Fall ist. Manchmal sind die Verletzungen gerade während der akuten Trennung einfach zu groß. Dann wird gestritten um das Haus, das Vermögen, Unterhalt und ja, auch die Kinder. Es darf bei alledem jedoch nicht zugelassen werden, dass man Kinder instrumentalisiert, indem sie einem Elternteil mutwillig entzieht.
Kindern ihre beiden Eltern zu erhalten – auch nach Trennung oder Scheidung – muss das vorrangige Ziel unseres Rechtssystems sein .
In Deutschland dominiert jedoch nach wie vor das Residenzmodell, bei dem Kinder nach der Trennung weit überwiegend bei einem Elternteil leben, zumeist der Mutter. Der Vater kommt in der Regel getrennt vom Kind für dessen Lebensunterhalt auf, jedoch im Leben des Kindes nur noch wenig vor.
Viele Väter sind damit unzufrieden! Sie wünschen sich, auch nach der Trennung ihre aktive Rolle für ihr Kind weiter ausüben zu können. Zudem wünschen sich viele Kinder mehr Kontakt zu ihrem Vater.
Die Mehrzahl der Mütter und Väter befürwortet heute eine gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Elternteile und gleichwertige Rollen beider Eltern. Dies sollte auch nach der Trennung die Regel sein und sich in einem zeitgemäßen Familienrecht widerspiegeln.
Worin besteht der konkrete Handlungsbedarf?
Am 15. März 2018 findet im Bundestag eine Sitzung statt, bei der die Fraktion der FDP den Antrag „Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ einbringen wird. Wir bitten Sie unabhängig von parteipolitischen Erwägungen diesen Antrag zu unterstützen, da es dabei um die Interessen der Kinder Deutschlands geht, deren Wohl Sie sich als Abgeordnete verpflichtet haben.
Jörg Langanke André Roßnagel
1. Vorstand Väter-Netzwerk e.V. 2. Vorstand Väter-Netzwerk e.V.
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