Prekäre Lage der Alleinfinanzierenden

Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl der Kinder, die nur bei einem Elternteil aufwachsen dürfen und parallel dazu die Zahl der Unterhaltspflichtigen. In 89% der Fälle ist es die Mutter, der es gelingt die Kinder nach einer Trennung bei sich zu behalten und so zur Alleinerziehenden zu werden. Der jeweils andere Elternteil sieht seine Kinder, Kooperation des betreuenden Elternteils vorausgesetzt, typischerweise jedes zweite Wochenende und die halben Schulferien, was etwa 20 bis 25% der Zeit entspricht.

Nach aktueller Rechtslage in Deutschland erfüllt der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, also der Alleinerziehende, seine Pflicht zum Unterhalt des Kindes beizutragen nach §1606 (3) BGB „in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes“ und ist daher nicht verpflichtet zum Barunterhalt des Kindes beizutragen. Der vom getrennt lebende Elternteil allein nach §1610 (2) BGB geschuldete Unterhalt „umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf“ dieser Elternteil wird damit zum Alleinfinanzierenden gemacht.

Etwa 50% der getrennt lebenden Elternteile leisten laut Zahlen des Datensatzes FiD2012 (neuere Zahlen liegen leider nicht vor) keinen Unterhalt für ihre Kinder. Viele sind selbst auf Leistungen nach dem SGB-II angewiesen oder wären es, wenn sie vollen Unterhalt zahlen würden. Seit Jahren sinkende Ausgaben für Leistungen nach dem UhVorschG, trotz steigender Zahlen von Kindern in Trennungssituationen, legen jedoch nahe, dass inzwischen mehr Unterhaltspflichtige in der Lage sind, den Unterhalt zu zahlen und das auch tun.

Bei den unterhaltzahlenden Elternteilen handelt es sich zu über 95% um Väter. Obwohl in Paarfamilien Erwerbsarbeit und Betreuung üblicherweise partnerschaftlich geteilt wird, kommen Väter also überwiegend auch nach Trennung und Scheidung vollständig für die Kinder und nicht selten zusätzlich für ihre Expartnerinnen auf, tragen die Kosten der Kinderbetreuung und müssen die Fahrtkosten zu den Umgängen mit den Kindern alleine tragen – auch dann wenn sie die Entfernung zu den Kindern nicht zu vertreten haben.

Daneben übernehmen Väter alleine die Verantwortung für die Fürsorge der Kinder während des Umgangs, kümmern sich dabei um die Versorgung der Kinder und halten Wohnraum für die Kinder vor – das ganze Jahr. Die überwiegende Zahl dieser Elternteile geht einer Vollzeitbeschäftigung nach, gibt aber einen Großteil des erwirtschafteten Einkommens an den betreuenden Elternteil der zusätzlich das Kindergeld erhält für die Versorgung der Kinder ab, so dass für die eigene Versorgung und die Versorgung der Kinder beim Umgang häufig wenige Mittel verbleiben. Diese Elternteile, vor allem Väter, verdienen Respekt und Anerkennung für ihre Leistungen.

Genau hier besteht aber ein erhebliches Defizit in der Gesellschaft. Statt die Leistungen getrennter Elternteile zu wertschätzen und sie darin zu unterstützen, möglichst unkompliziert Kontakt zu ihren Kindern halten zu können, wird das Bild vom faulen, verantwortungslosen – meist – Vater inszeniert, dem seine Kinder nichts bedeuten. Viele getrennt lebende Elternteile haben Schwierigkeiten nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern zu halten, weil er vom betreuenden Elternteil behindert oder ganz unterbunden wird. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Umgang zwischen getrenntem Elternteil und Kind, dieser ist jedoch im Gesetzt vage formuliert und durch keine Rechtsnorm quantifiziert. Es gibt auch keine rechtlichen Regeln zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Umgangs z.B. durch die Jugendämter, wie es andererseits für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der Fall ist. Muss ein getrennt lebender Elternteil des Kontakt zu seinem Kind gerichtlich durchsetzen, bleibt er in der Regel auf den Kosten dafür sitzen.

Die Situation von Alleinerziehenden wird regelmäßig in immer neuen Studien von allen Seiten beleuchtet und publiziert. Der Fokus liegt hierbei auf der Bedürftigkeit dieser Gruppe. Über die Lage von alleinfinazierenden Elternteilen ist hingegen wenig bekannt. Es ist dringend notwendig auch den Problemen der Alleinfinanzierenden mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Das könnte auch für Qualität der Studien zu Alleinerziehenden hilfreich sein, in denen regelmäßig die laut Angabe der Alleinerziehenden ausbleibenden Zahlungen kritisiert werden, jedoch auch bemängelt wird, man könne zu den Ursachen nur spekulieren.

Die gesetzlich vorgesehen Aufteilung der Eltern nach einer Trennung und Scheidung in einen Alleinerziehenden und einen Alleinfinanzierenden, wird zunehmend kritisch gesehen. Dies entspricht weder den Lebensvorstellungen getrennt lebender Elternteile, noch der Lebenswirklichkeit von Paarfamilien vor der Trennung. Es bleibt zu hoffen, dass dieses in der Politik bekannte Problem in Zukunft mehr Beachtung findet und zeitnah praktikable Lösungen erarbeitet werden.