Bundesregierung beschließt Mehrbelastung für Unterhaltszahler

Die Inflation hat Deutschland fest im Griff. Am 2.11. 2022 hat das Bundeskabinett den 14. Existenszminimumbericht beschlossen. Hierzu führt die Bundesregierung aus:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und – unter Berücksichtigung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – desjenigen seiner Familie bedarf.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/existenzminimumbericht-2139130

Was erstmal sozial klingt, führt für Unterhaltszahler zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin angespannten Situation. Das sächliche Existenzminimum von Kindern ist nach § 1612a BGB die Basis für die Festlegung des Mindestunterhalts. Die Folge dieser „großzügigen“ Erhöhung des Freibetrags ist auf der anderen Seite eine deutliche Erhöhung des Mindestunterhalts. Einer vergleichsweise geringen Reduzierung der Steuerlast steht eine erhebliche Mehrbelastung bei Unterhaltszahlungen gegenüber. Unterhaltszahler werden effektiv also nicht mehr sondern weniger Geld zur Verfügung haben und das in Zeiten hoher Inflation.

Wie die Die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2023 vermutlich aussehen werden, habe wir in der folgenden Tabelle dargestellt.

Unter Berücksichtigung des auf 250EUR erhöhten Kindergelds ergeben sich daraus die folgenden Zahlbeträge:

Die Prognose haben wir unter der Annahme erstellt, dass an der Düsseldorfer Tabelle keine weiteren Änderungen erfolgen. Sinnvoll wäre beispielsweise eine Anpassung bei den Einkommensgruppen. Auch ein Aussetzen oder zumindest eines Reduzierung der Erhöhung bei volljährigen Kindern wäre denkbar und geboten. Wir werden das weiter verfolgen.

Unumgänglich ist außerdem eine deutliche Anhebung des schon jetzt systematisch zu niedrigen Selbstbehalts von Unterhaltspflichtigen.

Unsere Prognose zur Entwicklung der Düsseldorfer Tabelle 2023 können Sie hier als PDF downloaden.