Mögliche Erwerbsobliegenheit schon im Trennungsjahr

Mögliche Erwerbsobliegenheit schon im Trennungsjahr
OLG Koblenz, Beschluss v. 10.2.2016, 7 WF 120/16

Nach diesem Urteil sollte, insbesondere wenn in der Ehe keine typische klassische Rollenverteilung bestanden hat, geprüft werden ob tatsächlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht oder dieser wegen einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit des berechtigten Ehepartners entfällt oder zumindest reduziert werden kann.