Süddeutsche Zeitung: Unterhaltsvorschussgepolter

Laut § 12 Unterhaltsvorschussgesetz hat die Bundesregierung, in dem Fall das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), dem Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorzulegen.

Eine bisher unveröffentlichte Vorabversion des Berichtes ist offensichtlich der Süddeutschen Zeitung zugespielt worden. Bei dieser werden die im Bericht enthaltenen Zahlen natürlich in medienwirksamer Weise aufbereitet. Worum es dabei geht, wird schnell klar. Getrennt lebende Väter sollen wieder mal als notorische Unterhaltsverweigerer an den Pranger gestellt werden.

Die Fälle von Unterhaltsvorschuss seien seit der Reform Mitte 2017 „explodiert“, es gäbe einen „rasanten Anstieg“ kann man da lesen. Dabei ist es natürlich jedem plausibel, dass der Wegfall von Einschränkungen, wie ein maximaler Bezug von 72 Monaten oder auch das Höchstalter von 12 Jahren auf 18 Jahre anzuheben zwangsläufig zu mehr Anspruchsberechtigten führt. Wer dagegen die eigentlichen für den Unterhaltsvorschuss aufgewendeten Beträge ansieht wird feststellen, dass die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss seit Jahren rückläufig sind und nur diese Reform die Anzahl der Fälle und damit die Ausgaben wieder steigen lässt.

Es wird darauf verwiesen, dass die Hälfte der „alleinerziehenden Mütter“ keinen Unterhalt vom „Vater der Kinder“ erhält. Dabei wird unterschlagen, dass es sich dabei nicht etwa um aktuelle Erhebungen, sondern um Zahlen aus dem Jahr 2012 handelt, an deren Aktualisierung offensichtlich niemand interessiert ist. Weiterhin wird nicht erwähnt, dass alleinerziehende Väter nach der gleichen Studie zu 85% keinen Unterhalt von der getrennt lebenden Mutter erhalten. Der fehlende Unterhalt ist also alles andere als ein exklusives Problem alleinerziehender Mütter. Trotzdem wird behauptet, zu 90% seien Mütter betroffen. Hier stand wohl der 90% Anteil von Müttern unter den Alleinerziehenden Pate. Ob unter den Unterhaltsvorschussempfängern tatsächlich 90% Mütter sind und ob das aus dem Bericht des BMFSFJ so hervorgehen wird, bleibt spannend. Vermutlich wird diese Zahl im Bericht aber gar nicht ausgewertet.

Auch ein weiteres leidiges Thema darf mal wieder nicht fehlen. Die Rückholquote liege unter 20%, sei also gesunken. Nur 11 Mill. € mehr seien 2017 zurückgeholt, obwohl 240 Mill. € mehr ausgegeben wurden. Ein Skandal! Ob das wohl am Inkrafttreten der Reform erst Mitte des Jahres liegt und die Rückforderungen dieser zusätzlichen Beträge natürlich mit einem zeitlichen Versatz eingetrieben werden? Warten wir mal ab, wie die Rückholquote in 2018 aussehen wird. Ob die dann für 2018 „explodiert“?

Die Süddeutsche behauptet auch, Unterhaltsvorschuss „wird gezahlt, wenn Alleinerziehende von ihrem früheren Partner trotz Anspruchs kein Geld bekommen.“ Das ist zwar richtig, aber nicht vollständig, Frau Roßbach. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn z.B. der Vater unbekannt oder verstorben ist, oder aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des früheren Partners kein Anspruch besteht. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Fälle in denen trotz Anspruch kein Geld kommt, dürften im Wesentlichen denen entsprechen, in denen das Geld später zurückgeholt wird, also etwa 20%.

Zum Schluss noch eins: Dieses Manko des Gesetzes „Oft ist der >Vorschuss< gar keiner.“ ist vom Gesetz durchaus so gewollt. Dazu hätte es bereits ausgereicht, zur Vorbereitung des Artikels mal den Titel des Gesetzes zu lesen: „Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder ausfalleistungen“ steht da. Das Gesetz ist also von Vornherein auch als Unterhaltsausfallleistung konzipiert und wirkt natürlich auch so. Das kann man gut finden oder auch nicht. Jedenfalls ist es unredlich abenteuerliche Vorwürfe gegen Väter daraus zu konstruieren.

Liebe Süddeutsche Zeitung, wir lesen natürlich gern Artikel von Euch, denn oft sind die gar nicht so schlecht. In diesem Fall ist Euch da allerdings Einiges danebengegangen. Vielleicht schaut Ihr Euch den Bericht des BMFSFJ nochmal an wenn er offiziell vorliegt, recherchiert im Vorfeld ordentlich und bringt dann etwas Objektives. Nur als Anregung.

Wir werden uns an dieser Stelle nicht weiter an Spekulationen beteiligen, sondern auf Fakten warten, die man dann vernünftig analysieren und kommentieren kann.