Trennungsväter wollen betreuen

Kinder leben nach der Trennung der Eltern in Deutschland meist bei der Mutter. Väter kommen mit ihrem Unterhalt für den finanziellen Lebensbedarf des Kindes auf, dürfen im Idealfall ihr Kind an wenigen Tagen im Monat sehen und sind damit aus dem Leben des Kindes weitgehend ausgeschlossen.

Diese beklagenswerte Situation beruht auf der veralteten aber immer noch weit verbreiteten Einstellung, es sei Aufgabe der Mutter Kinder zu betreuen und der Vater habe sich vor allem um deren finanzielle Absicherung zu kümmern. Dabei sind derartige Vorstellungen gesellschaftlich längst überholt, sollte man meinen.

Die FDP hat am 15. März 2018 einen Antrag im Bundestag eingebracht, das Wechselmodell im Streitfall zwischen den Eltern zum Regelfall zu machen, um den Kindern möglichst beide Elternteile zu erhalten und legt sich damit für die Interessen der Kinder und ihrer Väter mit den mächtigen Lobbyverbänden der Alleinerziehenden an.

Die Linke übernimmt dagegen in ihrem Antrag die Positionen der Mütterverbände und behauptet eine gesetzliche Regelung sei unnötig, da die meisten Familien sich selbstständig auf ein Modell einigen. Angesichts von 54.000 Verfahren jährlich in denen vor allem Väter um Kontakt zu ihren Kindern kämpfen eine gewagte These. Laut einer aktuellen Studie des renommierten Allensbach Instituts ist das Residenzmodell nur für 11% der Väter, deren Kinder in diesem Modell leben das Wunschmodell. 80% sind mit dieser Aufteilung unzufrieden oder betrachten es bestenfalls als akzeptable Lösung.

Mütter sehen ihre Vormacht gefährdet

Das Wechselmodell wird bei Trennungspaaren immer beliebter. Wenn es scheitert, dann bislang regelmäßig am Widerstand eines Elternteils, meist der Mutter. Dabei spielt es oft keine Rolle ob das Kind eine enge Bindung zu beiden Eltern hat, sich ein Leben bei beiden Elternteilen wünscht und auch sonst alle Voraussetzungen zur Betreuung des Kindes durch beide Eltern vorhanden sind. Die Ablehnung des Wechselmodells durch die Mutter mit dem Hinweis, sie lehne den Vater ab und daher wäre keine Kommunikation möglich, reicht Gerichten üblicherweise aus, denn ein Wechselmodell ist im deutschen Familienrecht zwar nicht ausgeschlossen, kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch aber nicht vor, anders als etwa das Residenzmodell, auf das alle Regelungen abzielen.

Mütterverbände führen vor allem elternbezogene und finanzielle Gründe gegen das Wechselmodell an um den status quo zu verteidigen. So sei es nach wie vor meist die Mutter, die in Beziehungen zugunsten der Kinderbetreuung beruflich zurück steckt. Durch ein Wechselmodell fürchten sie nun ihre Erwerbstätigkeit ausweiten zu müssen, um sich finanziell an der Versorgung der Kinder beteiligen zu können. Dazu passt auch die Warnung ein Wechselmodell sei teuer, weil das Kind dann einige Dinge doppelt benötigt.

Väter schöpfen verhalten Hoffnung

Finanzielle Aspekte spielen aus Sicht der meisten Väter, die sich um ein Wechselmodell bemühen, eine untergeordnete Rolle. Die betroffenen Väter finanzieren bereits heute ihre Kinder. Ein Wechselmodel bedeutet für sie dann schlicht, das aktuell für den Unterhalt und den Umgang gezahlte Geld direkt für die Versorgung des Kindes aufzuwenden. „Das Wechselmodell ist kein Unterhaltsparmodell.“, sagte selbst Miriam Hoheisel vom VAMV am 16. März 2018 in der Tagesschau. Auch ein zusätzliches Kinderzimmer wäre in der Regel kein Problem, denn etwa 40% der getrennt lebenden Väter halten bereits ein zusätzliches Zimmer für ihre Kinder vor – auch wenn es zu 80% verwaist ist.

André Roßnagel, Vorstand des Vereins Väter-Netzwerk e.V., selbst dreifacher Vater und ausgebildeter Mediator sagt: „Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass getrennt lebenden Eltern die Kommunikation schwer fällt. Man darf sie jedoch nicht aus dieser Verpflichtung entlassen. Verfahren werden bewusst strittig gehalten und die Kommunikation verweigert, um die vom BHG vorgegebenen Voraussetzungen zu unterlaufen. So wird das häufig aus finanziellen Gründen ungeliebte Wechselmodell verhindert. Damit sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines Wechselmodells von einem Elternteil beliebig manipulierbar. Das Kind und der andere Elternteil werden zum Spielball.“ Ob diese Problematik von den Politikern bisher nicht wahrgenommen wird oder so gezielt eine Ausbreitung des Wechselmodells verhindert werden soll, sei derzeit noch unklar, so Roßnagel.

Ist nun wirklich eine 50/50 Aufteilung notwendig, damit beide Eltern eine gute Beziehung zum Kind haben oder kommt es doch mehr auf die Qualität der Kontakte an? “Sowohl als auch!“, sagt Roßnagel „Man kann mit der Qualität von Kontakten viel ausgleichen. Trotzdem brauchen gute Beziehungen auch ein Mindestmaß an Zeit. 20% wie bei üblichem Umgang, ist dafür deutlich zu wenig und nicht mal das ist, gesetzlich festgeschrieben. Nicht jedem gelingt es in 20% der Zeit zu leisten, wofür andere 50 oder gar 80% haben. Diese Diskussion zeigt jedoch deutlich, dass Betreuungsarrangements nach der Trennung nicht starr am Betreuungsanteil vor der Trennung festgemacht werden dürfen. Auch bei einer asymmetrischen Verteilung vor der Trennung muss nach der Trennung eine paritätische Aufteilung möglich sein.“ Völlig inakzeptabel, so Roßnagel, werde es bei Umgangsboykott, einem weiteren Problem, das die Politik bisher ignoriere.

Familienrechtliche Entscheidungen verschärfen heute mit ihrer Einteilung in Gewinner und Verlierer die Konflikte zwischen den Eltern. Vätern wird der Kontakt zu ihren Kindern eingeschränkt oder ganz verwehrt und Mütter fühlen sich mit der verbissen erstrittenen alleinigen Betreuung der Kinder oft überfordert und fordern dann staatliche Hilfen ein. Das darf so nicht das Leitbild im Familienrecht bleiben.

Einzig in Fällen, in denen nahezu keine Bindung besteht oder wenn sich beide Eltern darauf einigen und jeweils eine außergewöhnlich hohe Bindungstoleranz zum anderen Elternteil besteht, mag das Residenzmodell im Einzelfall eine akzeptable Lösung sein. Das sind jedoch nicht die Fälle, in denen ein Wechselmodell gefordert wird.

Man kann nur hoffen, dass auch die anderen Parteien ihre starre Haltung aufgeben und die Voraussetzungen dafür schaffen, Kinder künftig mit beiden Eltern aufwachsen zu lassen, auch gegen den Willen eines Elternteils, der sie für sich allein beanspruchen will.

 

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