Das Wechselmodell – Ein Zwischenbericht

Viele Väter wollen entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung ihre Rolle als Vater auch nach der Trennung aktiv fortführen, viele Mütter dagegen sehen ihren Hoheitsanspruch auf die Kinder in Gefahr. Kinder seien bei wechselnder Betreuung durch beide Elternteile nicht einschätzbaren Risiken ausgesetzt und Vätern ginge es ohnehin nur darum Unterhalt zu sparen, wettern die gut organisierten Mütterverbände.

Schaut man über den Tellerrand zu unseren Nachbarn, stößt man dort auf Unverständnis. „Wie kann es sein, dass Deutschland in allem so fortschrittlich ist, z.B. beim Elterngeld, wenn es aber um Kinder nach der Trennung geht, in den 50er Jahren hängen geblieben ist?“, fragte mich kürzlich ein belgischer Freund. In Belgien ist das Wechselmodell der Regelfall. Wenn Eltern sich nicht einigen können bei wem das Kind leben soll, lebt es bei beiden zu gleichen Teilen. Ausgehend von dieser Situation auf Augenhöhe, kommt es in den meisten Fällen zu einer einvernehmlichen Regelung. Oft ist das Ergebnis ein Residenzmodell, allerdings mit einem für deutsche Verhältnisse großzügigen Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil. In Deutschland müssen dagegen zehntausende getrennt lebende Eltern den Kontakt zu ihren Kindern erst langwierig und teuer einklagen. Viele wollen diesen zermürbenden Prozess weder sich noch den Kindern zumuten und geben daher ohne Gerichtsverfahren auf.

Das Familienministerium hat bereits im vergangenen Jahr eine Studie in Auftrag gegeben, die untersuchen soll, wie sich Betreuungsmodelle auf das Wohlergehen der Kinder auswirken. Die Ergebnisse sollen im nächsten Jahr vorliegen. Derzeit fehlen noch zu befragende Trennungsfamilien – vor allem solche die das Wechselmodell leben. Welche Überraschung in einem Land, in dem das Residenzmodell derzeit die einzige gesetzlich geregelte Option ist.

Natürlich gibt es solche Studien bereits zu Hauf, nur nicht speziell für Deutschland, sondern Frankreich, Schweden, die USA … Nahezu alle dieser Studien kommen zum gleichen Ergebnis: Eine möglichst gleichmäßige Betreuung durch beide Elternteile nach der Trennung ist für das Wohlbefinden des Kindes förderlich.

Langsam kommt also Bewegung in die verkrusteten Strukturen des deutschen Familienrechts. Im Februar diesen Jahrs stellte der BGH in seinem Beschluss fest, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines  Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Auch die SPD sieht Reformbedarf. Johannes Fechner, rechtspolitische Sprecher der SPD sagt hierzu, die SPD wolle im Bürgerlichen Gesetzbuch „die Möglichkeit verankern, dass Gerichte das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen können, wenn diese Betreuungsform im Einzelfall das Beste für das Kind ist“. Wir haben bereits berichtet. Glaubt man internationalen Studien dürfte es viele solche „Einzelfälle“ geben.

Noch weiter geht die FDP, die das Wechselmodell als Regelfall einführen möchte, falls sich die Eltern nicht über den Aufenthalt ihrer Kinder nach der Trennung einigen können. Ein mutiger Schritt.

Lesen Sie hierzu auch einen aktuellen Beitrag in der Welt: „Ein zentraler familienpolitischer Kampf unserer Zeit“