Diskriminiert durch Förderung

Beim österreichischen AMS (vergleichbar mit der Bundesanstalt für Arbeit in Deutschland) soll künftig ein Algorithmus zum Einsatz kommen, der die Chancen von Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt bewertet. Dieser basiert auf dem „AMS-Arbeitsmarktchancen-Modell“. Berücksichtigt werden persönliche Daten wie Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Ausbildung, Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschränkungen auf der einen und die berufliche Entwicklung auf der anderen Seite.

Einige dieser Kriterien stellen erfahrungsgemäß Gründe für eine potentielle Benachteiligung dar, auf deren Beseitigung das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinwirkt.

Das Vorgehen des AMS ruft nun Kritiker auf den Plan. Frauen würden automatisch eine schlechtere Bewertung bekommen, ist dort zu lesen. Ingrid Brodnig schreibt „Sind ein männlicher und eine weibliche Arbeitsuchende in allen Aspekten gleich (gleiches Alter, gleiche Ausbildung, gleiche Berufserfahrung), kriegt die Frau trotzdem eine schlechtere Prognose.“ und leitet daraus die Frage ab: „Werden Frauen im neuen System benachteiligt?“

Natürlich ist diese Frage legitim, denn ein System, das ein Geschlecht benachteiligt, wäre natürlich nicht akzeptabel – in Deutschland nicht und ganz sicher auch nicht Österreich. Was passiert also mit den Daten und wie wirkt es sich auf Frauen aus, dass sie einen „Negativfaktor“ bekommen?

Mit den erfassten Daten werden die Arbeitssuchenden in drei Gruppen eingeteilt. Wer eine hohe Bewertung erhält, hat danach gute Chancen am Arbeitsmarkt, wer eine geringe Bewertung erhält, dessen Chancen werden schlecht eingeschätzt. Ab 2020 sollen hieraus Konsequenzen abgeleitet werden. Personen, die der Gruppe mit den höchsten Chancen zugeordnet werden, sollen weniger Fördermaßnahmen erhalten, da man davon ausgeht, dass sie ohne Unterstützung eine neue Arbeit finden. Konzentriert werden sollen Fördermaßnahmen auf die mittlere Gruppe, da man annimmt, dass diese mit Förderung ebenfalls gute Chancen haben. Aber auch Personen mit sehr geringen Chancen sollen Fördermaßnahmen erhalten.

Die niedrigere Einstufung von Frauen bewirkt also vor allem eins: Frauen erhalten mehr Förderung durch den AMS als vergleichbare Männer. Ohnehin hat der AMS die Vorgabe gleich viele Fördermittel für Frauen wie für Männer zu verwenden, obwohl nur 43% der Arbeitssuchenden weiblich sind.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es Kritik an der Einstufung von Frauen (-0,14) gibt, nicht aber an der Einstufung von z.B. Personen der Altersgruppe 30 bis 49 Jahre (-0,13) oder der Altersgruppe 50+ (-0,70). Zusätzlich gibt es einen Abzug für Betreuungspflicht gegenüber einem Kind (-0,15) der allerdings nur auf weibliche Arbeitslose angewendet wird. Alleinerziehende oder anderweitig betreuende Väter werden ausgeblendet, bekommen ohne nachvollziehbaren Grund keine zusätzliche Förderung.

Tatsächlich scheint dieser „Negativfaktor Frau“ eher die Basis für eine bevorzugte Vergabe von Förderungen an Frauen zu sein. Besorgt äußert sich dennoch Frau Brodning, obwohl nach AMS Vorgaben Frauenförderung groß geschrieben sei, wisse man schließlich nicht, „ob der AMS-Algorithmus in der Praxis einzelne Bevölkerungsgruppen wie Frauen diskriminieren wird.“

Nein, das weiß man nicht. Man weiß nur, dass ein 45jähriger Mann bei sonst gleichem Profil künftig wohl die gleiche Förderung erhalten wird, wie eine 25 jährige Frau. Sind beide zudem alleinerziehend, erhält die Frau mehr Förderung als der Mann. Darin Diskriminierung von Frauen zu erkennen, erfordert schon viel Phantasie.