Happy Birthday 1626a!

Gleichberechtigung ist in Deutschland nach wie vor nicht in allen Bereichen erreicht. Kaum zu glauben, aber ledige Väter können erst seit 5 Jahren das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beantragen, ohne dass die Mutter dies wünscht. Die bis dahin geltende Regel der Alleinentscheidung der Mutter, ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2009 massiv kritisiert worden. Dadurch war die Bundesregierung zum Handeln gezwungen.

Die Neuregelung des § 1626a BGB trat genau am 19. Mai 2013 in Kraft. Obwohl schon seinerzeit diskutiert, gibt es auch heute noch kein automatisches Sorgerecht für Väter mit Anerkennung der Vaterschaft, sondern es gilt die sogenannte Antragslösung. Die gemeinsame Sorge als Regelfall wurde seinerzeit erfolgreich von Alleinerziehendenvertretern und deren Unterstützern verhindert.

Heute entscheidet sich, anders als noch vor einigen Jahren, die überwiegende Mehrheit der Eltern direkt nach der Geburt dafür die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen. Damit übernehmen Mutter UND Vater Verantwortung für ihr Kind, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Allen Bedenken der üblichen Gegner von selbstbestimmter Beteiligung von Vätern an der Betreuung und Erziehung von Kindern zum Trotz, kann man von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Deutsche Eltern wollen mehrheitlich die gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder ausüben.

Praktische Bedeutung hat das gemeinsame Sorgerecht vor allem nach einer Trennung. Auch dann müssen die Eltern formal bei wesentlichen Entscheidungen eine Einigung finden und das ist in aller Regel gut für das Kind. Die Paarbeziehung ist beendet, aber die gemeinsame Elternschaft bleibt bestehen.

Kritiker der gemeinsamen Sorge sehen vor allem die uneingeschränkte Freiheit von Müttern in Gefahr. Dabei steht ganz offensichtlich weniger das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Nicht umsonst herrscht in vielen Bereichen das sogenannte 4-Augen-Prinzip, nach dem jede wichtige Entscheidung immer noch von einer weiteren Person überprüft werden soll. Ausgerecht wenn es um Kinder geht, so meinen Befürworter von „Einelternfamilien“, soll das nicht gelten. Alleinentscheidungsbefugnis der Mutter in richtungsweisenden Entscheidungen für das Kind als Garant für das Kindeswohl? Unwahrscheinlich, dass diese Formel aufgeht!

Auch heute sehen wir uns ganz ähnlichen Widerständen gegenüber, wenn es um ein modernes Familienrecht und die stärkere Beteiligung von Vätern an der Betreuung der Kinder auch nach der Trennung geht. Die (Totschlag-)Argumente sind vergleichbar und auch die Protagonisten der Phalanx gegen sinnvolle Veränderungen sind die gleichen. Der Erfolg des gemeinsamen Sorgerechts für nicht verheiratete Väter sollte uns ermutigen, weiter zu machen. Veränderungen  sind auch gegen Widerstände übermächtig erscheinender Gegner möglich.

Unsere Kinder sind uns diesen Aufwand wert.