Leistungsfeindlichkeit im Familienrecht

Bei der Bundestagsdebatte am 23.2.2018 stellte die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die Erfolge und neuen Ziele der Regierungskoalition in der Familienpolitik vor. Dabei hob Sie besonders das erfolgreich einführte Elterngeldplus hervor.

Künftig wolle man es Familien durch Familienleistungen noch leichter machen und „vor allen Dingen dafür sorgen, dass die Leistungsfeindlichkeit in diesem Bereich endlich abgebaut wird. Dass eben nicht mehr, wie bisher, wenn man einen Euro zu viel verdient oder mehr verdient, 170 Euro Kinderzuschlag von heute auf morgen wegfallen. Das ist so ziemlich das Leistungsfeindlichste, was wir in unserem Recht haben.“  (Rede K. Barley)

Man kann die heutige Rechtslage in Bezug auf Kinderzuschlag als leistungsfeindlich bezeichnen, das Leistungsfeindlichste ist es indessen nicht. Davon können Trennungsväter ein Lied singen.

In bestehenden Paarbeziehungen übernehmen Eltern heute partnerschaftlich Verantwortung für ihre Kinder. Nach der Trennung werden Väter, wie im vergangenen Jahrhundert, in die Rolle des alleinigen Unterhaltszahlers gedrängt, die Mütter dürfen die Kinder betreuen, mit „den Pflichten und auch den Vorzügen, die man dann genießt. Das sind ja nicht immer nur Pflichten, die man wahrnimmt. Sondern die Zeit, die man füreinander hat.“ (K. Barley)

Der überwiegende Teil der Väter würde für seine Kinder auch nach der Trennung gern wesentlich mehr als Bezugsperson zur Verfügung stehen. Im Wahlprogramm der SPD war zumindest noch die schwammige Aussage zu lesen: „Wir setzen uns für mehr Partnerschaftlichkeit in der Betreuung von Kindern ein. Wir wollen es deshalb Eltern erleichtern, sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern.“ Im Koalitionsvertrag ist davon nichts mehr übrig – enttäuschend.

Das Leistungsfeindlichste in unserem Rechtssystem ist es, dass ein Vater, besonders wenn er während der Partnerschaft schwerpunktmäßig die Erwerbsrolle übernommen hat, nach der Trennung regelmäßig gegen seinen Willen plötzlich in die Rolle des Alleinfinanzierenden gezwungen wird. Gleichzeitig wird ihm häufig der Kontakt zu seinen Kindern auf ein Minimum eingeschränkt, in manchen Fällen sogar willkürlich verwehrt. Entscheidungen zum künftigen Aufenthalt der Kinder ignorieren, dass in der Regel eine Bindung des Kindes zu beiden Eltern besteht. An die Anordnung eines Doppelresidenzmodells werden vom BGH und der Politik Anforderungen gestellt, die einem unwilligen Elternteil genug Möglichkeiten bieten, das Modell auszuhebeln. Die Kinder bekommt in der Regel der, der nachweisen kann, dass er seine Erwerbstätigkeit stärker eingeschränkt hat oder vorzugsweise die Mutter, quasi als Kompensation für die entgangene, oftmals sehr abstrakte Karriere.

Wer Leistungsfeindlichkeit in unserem Land bekämpfen will, muss nicht nur Familienleistungen großzügiger verteilen, sondern auch Väter, die nach wie vor die finanzielle Hauptlast für Trennungskinder tragen, besser würdigen und dafür sorgen, dass Väter nicht systematisch zum Verlierer der Trennung in Bezug auf die Kinder gemacht werden.

Väter wollen Plichten für Ihre Kinder übernehmen, aber auch die Vorzüge genießen, Zeit die man füreinander hat – Elternschaft auf Augenhöhe, trotz Trennung.

Lesen Sie zum gleichen Thema: Elternmikado – Wer arbeitet verliert die Kinder

Gern können Sie auch auf unserer Facebook-Seite mitdiskutieren.