Umgangsrecht – Entsorgte Großeltern

Nach Trennung oder Scheidung ist es in Deutschland nach wie vor die Regel, dass die Kinder überwiegend bei einem Elternteil, meist der Mutter, aufwachsen. Nicht selten wird durch diesen „betreuenden“ Elternteil der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil erschwert oder gänzlich unterbunden.

Häufig sind von dieser Verweigerungshaltung nicht nur die getrennten Elternteile betroffen, sondern auch die Großeltern, selbst dann, wenn vor der Trennung ein intensiver Kontakt bestanden hat. Die so handelnden Alleinerziehenden fügen den Kindern massive psychische Schäden zu, da sie den Kindern enge Bezugspersonen nehmen. Für Großeltern ist es allerdings aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage noch schwerer als für den getrennt lebenden Elternteil, den Kontakt mit den Enkeln gegen den Willen des betreuenden Elternteils durchzusetzen.

Einen interessanten Artikel zum Thema gibt es hier auf www.focus.de.

Auch wir als Väter-Netzwerk e.V. unterstützen betroffene Großeltern. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Weitere Hilfe gibt es bei der Bundesinitiative Großeltern.