Union plant massive Belastung der Unterhaltszahler

Nach kürzlich veröffentlichten Plänen der Union sollen Unterhaltszahler künftig massiv zur Kasse gebeten werden. Geplant ist offensichtlich eine Anhebung des Mindestunterhalts in der mittleren Altersgruppe um etwa 100EUR monatlich. Lesen Sie wie dazu vorgegangen werden soll.

Um den Plan zu verstehen, muss man sich zunächst klar machen, wie der Mindestunterhalt festgelegt wird. Viele kennen den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle. Oft wird gesagt, die Düsseldorfer Tabelle sei keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Richtlinie. Das stimmt zum Teil. Der in der Düsseldorfer Tabelle angegebene Mindestunterhalt der drei Altersstufen ergibt sich aus §1612a BGB. Nur die dann folgenden Werte für die Einkommenstufen sind nicht gesetzlich geregelt.

§1612a BGB erklärt die Berechnung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder wie folgt:

„Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

  1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
  2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
  3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent

des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.“

Rechnen wir das mal durch. Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2017 7.356EUR und teilt sich auf in einen Betreuungsfreibetrag (2.640EUR) und eine Freibetrag für das sächliche Existenzminimum in Höhe von 4.716EUR (§32 (6) EStG). Teilt man letzteren auf 12 Monate auf, entspricht das dem aktuellen Mindestunterhalt der mittleren Altersgruppe von 393EUR, wie er in der der Düsseldorfer Tabelle auf der ersten Seite angegeben ist. Durch Multiplikation mit 87% (untere Altersgruppe) bzw. 117% (obere Altersgruppe) ergeben sich die beiden anderen Mindestbedarfswerte. Zieht man nun von diesen Werten das halbe Kindergeld ab, ergeben sich die praxisrelevanten Zahlbeträge aus der Düsseldorfer Tabelle (letzte Seite).

Worin besteht nun der Plan der Union? Geht es nach der Union soll der Kinderfreibetrag von derzeit 7.356EUR an den Grundfreibetrag für Erwachsene angepasst werden, der derzeit 8.820EUR beträgt. Bei der letzten Anhebung des Kinderfreibetrags wurde ausschließlich das sächliche Existenzminimum angehoben. Geht man nun bei der geplanten Anhebung davon aus, dass dies wieder so erfolgt, läge das sächliche Existenzminimum bei 6.180EUR. Dies entspräche einem monatlichen Bedarf von 515EUR in der mittleren, 449EUR in der unteren und 603EUR in der oberen Altersstufe.

Nun will die Union parallel das Kindergeld in zwei Stufen um jeweils 20EUR anheben, was zusätzlich abzuziehen wäre. Der Mindestzahlbetrag liegt derzeit in der mittleren Altersstufe bei 297EUR. Nach den Plänen der Union wäre für ein Kind der mittleren Altersstufe künftig ein Mindestzahlbetrag von 399EUR fällig, also etwa 100EUR mehr im Monat,  in bestimmten Konstellationen sogar über 200EUR Pro Kind und Monat.

Natürlich sind das keine festen Zahlen, sondern sie basieren auf Annahmen, die getroffen werden mussten, da die Union ihre Pläne bisher unzureichend konkretisiert hat. Sollte dieses Vorhaben der Union jedoch tatsächlich umgesetzt werden, können Sie schon jetzt anhand der Tabelle unten abschätzen, in welcher Höhe Sie dann möglicherweise Unterhalt zu zahlen hätten.

Die Erhöhung des Kinderfreibetrags wird von der Union als Entlastung von Familien verkauft. Von diesem Steuerfreibetrag profitieren jedoch vor allem Spitzenverdiener und auch nur dann, wenn sie nicht von ihren Kindern getrennt leben müssen. Von den massiven Verwerfungen im Bereich des Kindesunterhalts, die dadurch verursacht werden würden, ist dagegen keine Rede. Es wäre hilfreich, wenn die Union ihre wenigen Vorschläge zumindest bis zum Ende durchdenkt. Das ist hier ganz offensichtlich versäumt worden.

 

Klarstellung des Väter-Netzwerk e.V. (07.07.2017):

Die CDU hat inzwischen zu unserem Bericht Stellung genommen und ihr Vorhaben konkretisiert. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.

Wir haben daraufhin einen ergänzenden Beitrag online gestellt, den Sie hier lesen können.

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