Zum 1.1.2018 wurden die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle zum ersten Mal seit 10 Jahren angepasst. Wir hatten darüber berichtet und ausführlich erklärt warum das unbedingt notwendig war. [1] [2] [3] Ungeachtet dessen hat der VAMV eine Aktion unter dem Schlachtruf „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ ins Leben gerufen. Vom OLG Düsseldorf kamen jedoch nur ähnliche Begründungen, wie wir sie auch schon gegeben hatten.
Frau Miriam Hoheisel, VAMV-Bundesgeschäftsführerin, bringt darüber in der VAMV Zeitschrift „Informationen für Einelternfamilien Nr. 1/2018“ ihr Unverständnis zum Ausdruck und wirft einige Fragen auf, die aus ihrer Sicht offensichtlich bisher unbeantwortet geblieben sind. Das greifen wir gern auf und füllen die Verständnislücken. Die Fragen sind dem Kommentar von Frau Hoheisel entnommen, die Antworten stammen von uns:
Miriam Hoheisel: „Die Tabelle bleibt also, wie sie ist. Ob wir das richtig verstanden haben: Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen, der Unterhaltspflichtige braucht mehr Geld zum Leben, aber das Kind weniger?“
Antwort Väter-Netzwerk e.V.: Jein. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten für alle gestiegen. Der Unterhalt für die Kinder wurde daher, so wie es gesetzlich festgelegt ist (§ 1612a (4) BGB) an das gestiegene Existenzminimum angepasst. Die Kinder bekommen also nicht weniger Unterhalt. Höhere Unterhaltsbeträge sind allerdings jetzt erst bei höheren Einkommen zu zahlen. Die Anhebung der Einkommensgruppen war überfällig und gleicht die Verzerrungen der vergangenen 10 Jahre nur teilweise aus.
Miriam Hoheisel: „Ohne Anhebung der Einkommensgruppen hätte der Unterhalt fürs Kind in den vergangenen Jahren gar nicht steigen dürfen? Oder hätten mit dem gesetzlichen Mindestunterhalt auch die Einkommensgruppen kontinuierlich steigen müssen?“
Antwort Väter-Netzwerk e.V.: Naja, fast. Hätte man die Einkommensgruppen kontinuierlich mit dem Mindestunterhalt angehoben, wäre jedenfalls diese Korrektur so nicht notwendig geworden. Sachgerecht ist natürlich den Kindesunterhalt und die Einkommensgruppen anzuheben, statt auf beides zu verzichten. Sinnvoll wäre zudem gewesen, die Einkommensgruppen nach oben stärker zu spreizen, doch dies nur am Rande.
Miriam Hoheisel: „Hat nicht der Selbstbehalt schon regelmäßig dafür gesorgt, Mangel bei den Unterhaltspflichtigen zu verhindern?“
Antwort Väter-Netzwerk e.V.: Nein, der Selbstbehalt hat nicht dafür gesorgt, Mangel bei den Unterhaltspflichtigen zu vermeiden. Der Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen ist, wie Sie möglicherweise wissen, zuletzt zum 1.1.2015 erhöht worden, also auch nicht zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2015 ist der Mindestunterhalt für Kinder dagegen um 9,6% gestiegen. Die Verbraucherpreise haben sich laut Statistischem Bundesamt im gleichen Zeitraum um etwa 5% erhöht. Unterhaltspflichtige müssen also mit unverändert wenig Geld (1.080€ im Monat) bei stetig steigenden Lebenshaltungskosten sich selbst und den Umgang mit ihren Kindern finanzieren.
Es geht bei der Anpassung der Einkommensgruppen allerdings gar nicht um die Vermeidung von Mangel, sondern um eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel oberhalb des Mangels. Das sind zwei unterschiedliche Themen.
Miriam Hoheisel: „Welche Alleinerziehende ist nun überzeugt, dass hier ein angemessener Ausgleich der Belange aller Beteiligten hergestellt wurde?“
Antwort Väter-Netzwerk e.V.: Wir vermuten, wie offensichtlich Sie auch, nur wenige haben verstanden worum es bei der Anpassung der Einkommensgruppen eigentlich geht. Das könnte jedoch zu einem wesentlichen Teil an der Informationspolitik Ihres Verbandes liegen. Vielleicht möchten Sie das bei Gelegenheit korrigieren?
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