In letzter Zeit häufen sich bei uns Anfragen verunsicherter Väter bezüglich der geänderten Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. In diversen Presseartikeln wurde mitgeteilt „Millionen Kinder“ würden nun weniger Unterhalt erhalten. Der VAMV behauptet sogar auf seiner Internetseite: „Unterhaltspflichtige Elternteile, die weniger als 1.500 Euro verdienen, müssen (sofern sie nicht unter den Selbstbehalt rutschen), mehr zahlen. Alle, die ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen als 1.501 Euro haben, müssen dagegen weniger zahlen.“
Wie unsinnig diese Darstellung ist, merken viele unterhaltspflichtige Väter, wenn sie nun entsprechend der neuen Tabelle tatsächlich weniger zahlen wollen. Da heißt es von Seiten der Beistandschaft des Jugendamts oder dem gegnerischen Anwalt, der Pflichtige habe sich an den von ihm nach der alten Tabelle errichteten Titel zu halten und den im Vergleich zu 2017 erhöhten Unterhalt zu zahlen. Eine Abänderung sei nur möglich, sofern sie wesentlich sei, was die Änderung der Einkommensgruppen nicht ist.
Tatsächlich ändert sich aufgrund der neuen Einkommensgruppen der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle in den meisten Fällen gerade einmal um etwa 5%. Als wesentliche Änderung werden 10% angesehen. Nicht wesentlich genug also um eine Abänderung zu erreichen, aber ausreichend für den VAMV um eine politische Protestaktion loszutreten und schmollend darauf zu reagieren, dass längst überfällige Reformen endlich angegangen werden.
Nachdem die dringend notwendige Anpassung der Einkommensgruppen jahrelang am Widerstand der Alleinerziehenden-Lobby gescheitert ist, scheitert sie nun für die einzelnen Betroffenen an der Wesentlichkeitsgrenze für die Abänderung des Unterhaltstitels.
Die Anpassung der Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle wird also nur langsam bei den Unterhaltspflichtigen ankommen. Sehr langsam! Nämlich nur dann, wenn der Pflichtige sonst in eine höhere Gruppe eingestuft worden wäre oder weitere Gründe eine Abänderung des Titels möglich machen. Bis dahin muss ein bestehender Titel erstmal weiter bedient werden, wenn man eine Zwangsvollstreckung vermeiden möchte.
Das obwohl hunderttausende Unterhaltszahler nach der neuen Tabelle zu hoch eingestuft sind!
Weitere Informationen zum Thema:
Neue Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2018
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