Zukunft von Trennungsfamilien: Vorfahrt für gemeinsam getrennterziehen und die Doppelresidenz

Heute fand in Nürnberg eine Veranstaltung zum Thema Wechselmodell statt, die auf breites Interesse stieß.

Gäste waren Daniel Föst, Spitzenkandidat der FDP Bayern, Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin für Familien- und Jugendhilferecht an der Evangelische Hochschule Nürnberg und Katja Hessel, Bezirksvorsitzende FDP Mittelfranken sowie Tim Walter – FDP Hamburg, #Doppelresidenz2017.

Daniel Föst, selbst Vater zweier Kinder, eröffnete die Veranstaltung. Ein Kind brauche Vater und Mutter. Nach Trennungen herrschen jedoch meist alte Muster. Es sei jedoch an der Zeit für eine paritätische Erziehung. Dafür brauche es aber Gesetzesänderungen. Föst betonte, dass die FDP diese Debatte trotz aller Schwierigkeiten in den Bundestag tragen wird.

Im Folgenden referierte Frau Prof. Sünderhauf zum Doppelresidenzmodell.

Wenn vor einer Verhandlung bereits feststeht, dass die Mutter das Kind bekommen wird, besteht für sie keine Veranlassung sich auf eine Einigung im Rahmen einer Mediation einzulassen. In Australien z.B. ist die Ausgangssituation einer solchen Einigung immer das Doppelresidenzmodell, das wann immer es möglich ist beschlossen wird. Nicht anwendbar ist dieses Verfahren nur in Fällen echter Hochstrittigkeit, bei häuslicher Gewalt oder bei Kindeswohlgefährdung. Da bei dieser Vorgehensweise beide Parteien riskieren aufgrund von konfrontativem Verhalten Nachteile zu erleiden, sei die Kompromissbereitschaft deutlich höher als in deutschen Verfahren.

Durch das Vorgehen an deutschen Gerichten werden dagegen Streitigkeiten der Eltern eher noch gefördert, unterstützt durch eine Vielzahl von Gutachten zu den Eltern. Dies führt zu einer Zunahme der Hochstrittigkeit. Eine repräsentative Umfrage des Allensbach Instituts unter Trennungseltern ergab, dass die Akzeptanz einer paritätischen Betreuung der Kinder nach einer Trennung in der Bevölkerung außerordentlich hoch ist. 77% nannten dies als ideales Modell für die Erziehung von Kindern getrennt lebender Eltern. 93% der getrennten Eltern, deren Kinder tatsächlich im Wechselmodell leben, geben an damit „gute“ oder sogar „sehr gute!“ Erfahrungen gemacht zu haben. Zahlreiche internationale Studien bestätigen dies ganz überwiegend. In Deutschland findet zu diesem Thema jedoch keine Forschung statt, es gibt daher auch keine deutschen Studien.

Als unverzichtbare Voraussetzungen für ein Wechselmodell ist anzusehen:

  1. Eine positive Haltung zum Kind
  2. Eine grundsätzliche Erziehungseignung
  3. Wohnortnähe
  4. Wille des Kindes

Das Wegziehen eines Elternteils untergräbt die Wohnortnähe und sollte daher stärker kontrolliert werden. Auch wenn der Wille des Kindes häufig manipuliert ist, sollte er abgefragt werden. Es kommt auch nicht primär auf den Willen der Eltern an – das Wechselmodell ist im Interesse des Kindes durchzusetzen.

Nicht geeignet ist das Wechselmodell bei:

  1. Häuslicher Gewalt
  2. Fehlender Erziehungseignung, Alkohol und Drogen
  3. Unzumutbarer Wohnortentfernung
  4. Autonomer Ablehnung durch das Kind

Das Wechselmodell bietet den Vorteil, dass das Kind in jeder Hinsicht vom intensiven Kontakt mit beiden Eltern profitieren kann und Loyalitätskonflikte vermieden werden. Dem stehen Nachteile vor allem im organisatorischen Bereich gegenüber, auch könnten Mehrkosten entstehen.

Aus diesen Erkenntnissen leitet sich ein konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf ab:

  1. Paradigmenwechsel
    Die gesamte Rechtsordnung muss zum Leitbild gleichberechtigter und –verpflichteter Elternschaft reformiert werden.
  2. Doppelresidenz als „Regelfall“ bei Trennung und Scheidung
    Es sollte nicht gefragt werden, welcher Elternteil der bessere ist, sondern wie beide Eltern dem Kind erhalten bleiben können
  3. Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens für bereits praktizierte Wechselmodelle
  4. Obligatorische Mediation vor kindschaftsrechtlichen Verfahren

Weitere Informationen zum Thema Wechselmodell finden Sie hier.

www.doppelresidenz2017.de