In einer gemeinsamen Erklärung haben sich am 20.10.2017 der Deutsche Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind und VAMV gegen das Wechselmodell als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell ausgesprochen.
Enthalten in der Erklärung ist unter anderem ein Statement von Frau Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied im Deutschen Kinderschutzbund: „Kinder wollen regelmäßig guten Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht aus diesem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen klar verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben. Das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall würde diese Loyalitätskonflikte auf alle von Trennung betroffenen Kinder ausweiten.“
Natürlich sollten Loyalitätskonflikte bei Kindern nach Trennungen vermieden werden. Kinder befinden sich aber nicht dadurch in einem Loyalitätskonflikt, dass sie regelmäßig zu beiden Eltern einen guten Kontakt haben oder haben wollen, sondern in der Regel dadurch, dass ein Elternteil eben diesen Kontakt oder ganz allgemein die Zuneigung des Kindes zum anderen Elternteil nicht toleriert.
Dr. phil. Liselotte Staub berichtet im Namen der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (SGKJPP): „Loyalitätskonflikte entstehen bei Kindern, wenn das eigene Liebes-Gefühl beziehungsweise die Verbindung zu einem Elternteil vom anderen Elternteil nicht getragen und akzeptiert wird. Wenn Kindern die Freiheit fehlt, auch den abgelehnten Elternteil lieben zu dürfen, geraten sie in ein Dilemma, unter dem sie in jedem Fall leiden“. (Link)
Auch das Väter-Netzwerk hat bereits im Mai diesen Jahres einen Beitrag des Dipl. Psychologen Hans-Joachim Steiner veröffentlicht, der zu einer ähnliche Einschätzung kommt.
Wie Frau Prof. Naake zur Schlussfolgerung kommt, das Wechselmodell würde diese Loyalitätskonflikte auf alle von Trennung betroffenen Kinder ausweiten, ist dagegen nicht ansatzweise nachvollziehbar.
Ganz anders wird das von Kinderpsychologen wie Frau Dr. phil. Staub gesehen: „Bilden sie [die Kinder] eine Allianz zu nur einem Elternteil und entfremden sich vom anderen, geht unter Umständen eine wichtige Bezugsperson der Kindheit völlig verloren. Dies kann unter anderem Einschränkungen in der Bindungs-, Beziehungs- und Leistungsfähigkeit des Kindes zur Folge haben. In Fällen, wo das Kind nicht bereit ist, die Beziehung zu einem Elternteil zu opfern, bleibt es im Loyalitätskonflikt gefangen. Dadurch bleibt die Beziehung zu beiden Elternteilen zwar erhalten, doch wirkt sich die Unerträglichkeit der Situation auf andere Bereiche des psychischen Systems aus. Diese Kinder können beispielsweise verhaltensauffällig oder aggressiv werden, depressive Verstimmungen entwickeln sowie Schlafstörungen und Konzentrationsschwächen.“
Loyalitätskonflikte entstehen also nicht durch das Wechselmodell sondern werden viel mehr durch das von den drei Vereinen vehement verteidigte Residenzmodell verursacht und aufrecht erhalten.
Frau Prof. Dr. Walper Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), weisen zudem darauf hin, dass das Wechselmodell hohe Anforderungen an die Kommunikationsbereitschaft der Eltern stellt und außerdem teuer sei.
In der Tat ist die Kommunikationsbereitschaft derzeit häufig ein großes Hindernis für die Einführung des Wechselmodells. Im Residenzmodell betreuenden Elternteilen, wird häufig geraten darzustellen, dass keine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist um das Wechselmodell zu verhindern. Von wem diese Kommunikationsverweigerung ausgeht ist dabei nahezu unerheblich – ein Joker, der gern gespielt wird.
Auch das Argument der höheren Kosten scheint eher an den Haaren herbei gezogen. Der im Residenzmodell unterhaltspflichtige Elternteil hat in vielen Fällen auch heute ein eigenes Zimmer für die Kinder, muss Fahrtkosten zum Umgang tragen, die durch das Residenzmodell nicht steigen, die Kinder während des Umgangs versorgen und muss für das Kind zusätzliche Kleidung anschaffen, da betreuende Elternteile in vielen Fällen diese trotz Verpflichtung nicht mitgeben.
Es wird eingeräumt, dass das Wechselmodell in Einzelfällen ein sinnvolles Modell sei, als Regelmodell sei es dagegen nicht geeignet. Wer jedoch das Wechselmodell mit Hinweis auf die Individualität jedes Falls ablehnt, sollte auch den heute de facto durch die Rechtsprechung vorgegebenen Regelfall des Residenzmodells kritisch hinterfragen. Genau das passiert jedoch nicht.
Welche Vorschläge haben denn Verbände wie der Deutsche Kinderschutzbund oder die Deutsche Liga für das Kind, um die Situation von Kindern zu verbessern, die im Residenzmodell leben und dadurch auf einen Elternteil weitestgehend verzichten müssen? Müssten sich solche Vereine nicht gerade diesen Problemen zuwenden und sich darum bemühen, dass auch diese Kinder mit beiden Eltern aufwachsen können, statt Lobbyarbeit für Alleinerziehende Elternteile zu betreiben, deren Hauptanliegen es zu sein scheint, den anderen Elternteil aus dem Leben des Kindes zu entfernen?
Fazit: Die vorgebrachten Argumente sind nicht geeignet dem Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung der Eltern zu widersprechen, sondern erweisen sich bei genauerer Betrachtung als substanzlos. Wer die Interessen der Kinder im Blick hat, kommt am Wechselmodell als Regelfall nicht vorbei.
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