Wechselmodell als Regelfall – jetzt!
Für eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger ist die gemeinsame Betreuung der Kinder nach Trennung oder Scheidung durch beide Eltern die ideale Betreuungsform. Dessen ungeachtet orientiert sich die Familienrechtsprechung nach wie vor am Regelfall des Residenzmodells.
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